Wenn Sie ein Privatrezept vom Arzt erhalten haben auf dem Osteopathische Therapie steht, bringen Sie dieses bitte zum ersten Temin mit. Die Praxis vereinbart und der Regel Honorare in der Regel individuell nach einem Stundensatz von 105,00-120,00 €.
Mit einem privaten Rezept, auf dem Manuelle Therapie, Krankengymnastik oder Massage (auch als Doppelbehandlung möglich) verordnet ist, können Sie auch sehr gerne zur physiotherapeutischen Behandlung zu uns kommen. Die Abrechnungspositionen liegen ca. beim 1,3-fachen beihilfefähigen Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung BBHV.
Nach einer Behandlung der Heilpraktikerin Christina Janczewski, erhalten Sie eine Privatrechnung nach einem Stundensatz von 105,00-120,00 €. Nach individueller Absprache können Sie ebenso eine sog.
Heilpraktikerrechnung bekommen, diese richtet sich nach dem GebüH.
Bitte klären Sie bereits im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, ob eine Kostenübernahme möglich ist und an welche Voraussetzungen diese geknüpft ist.
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie.
Sollte Ihre Krankenkasse noch weitere Informationen benötigen, so sprechen Sie uns gerne an.